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In Gastronomie- oder Beherbergungsbetrieben gibt es viele Gefahrenherde: schnell kann eine heiße Pfanne einen Brand verursachen, ein Gast über eine Treppenstufe stolpern oder ein umfallender Sonnenschirm ein geparktes Auto beschädigen. Der Schutz über eine Betriebshaftpflicht ist daher unerlässlich. Wir bieten daher einen umfassenden Versicherungsschutz für das Gastgewerbe an, der das Risiko für alle Tätigkeiten in Gastronomiebetrieben absichert. Dabei vergleichen wir die aktuellen Tarife von über 20 im Bereich Gastronomie tätigen Versicherern. So finden Sie schnell den für Sie richtigen Tarif.
Warum Sie eine Betriebshaftpflicht haben sollten?
Wenn Sie als Unternehmer im Gastgewerbe einen Betrieb betreiben, haften Sie für Schäden, die Dritten durch Ihren Betrieb oder auch durch Ihre Mitarbeiter entstehen. Auch bei sorgfältiger Erledigung Ihrer Aufgaben kann ein Missgeschick passieren und zu einem Schaden führen. Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen daher vor den finanziellen Folgen durch eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Egal ob es sich um einen Personenschaden oder einen Sachschaden handelt, sind die finanziellen Folgen oft unabsehbar und können Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden. Sichern Sie sich daher unbedingt ab. Versichert ist nicht nur die Schadenzahlung, sondern auch die Prüfung, ob eine Forderung berechtigt ist, sowie eine mögliche Schadenabwehr. Dabei werden auch notwendige Anwaltskosten übernommen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie ist eine der wichtigsten Versicherungen für alle im Gastgewerbe tätigen Unternehmen mit Angestellten. Das Gesetz verpflichtet jede Person und jedes Unternehmen, verursachte Schäden zu ersetzen. Dabei gibt es keine Entschädigungsobergrenze. Wer also nicht versichert ist und Schadenersatz leisten muss, riskiert das finanzielle Aus. Mit einer Betriebshaftpflicht ist Ihr gesamtes Unternehmen versichert. Dazu gehören die Inhaber einer Firma, ein Unternehmen als juristische Person, alle Teilhaber und Gesellschafter und natürlich auch alle Mitarbeiter.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Voraussetzung ist, dass das Schadenereignis (Versicherungsfall) einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hat.
Rundum gut versichert
Als seit über 30 Jahren tätiges Versicherungsmaklerunternehmen kennen wir Ihre Bedürfnisse unserer gewerblichen Firmenkunden des Gastgewerbes. Wir bieten Ihnen speziell auf die Gastronomie zugeschnittene Lösungskonzepte, mit dem Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter, aber auch Ihre eigenen privaten und betrieblichen Risiken optimal absichern können.
Diese Schäden begleicht eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie
- Personenschäden
Schadenersatz wie Krankenhauskosten und Schmerzensgeld, wenn sich jemand durch Ihr Missgeschick verletzt - Sachschäden
Schadenersatz wie Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, wenn Sie Eigentum von Dritten beschädigen - Vermögensschäden
Schadenersatz, wenn durch einen Personen- oder Sachschaden zusätzliche Kosten wie Verdienst-, Nutzungs- oder Gewinnausfall entstehen - Sonstige Tätigkeitsschäden
Schadenersatz, wenn fremde Sachen beschädigt werden, wenn Sie daran arbeiten.
Schutz besteht für Sie als Unternehmer und Ihre Mitarbeiter im Rahmen von Tätigkeiten für den versicherten Betrieb.
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