Direkt zum Seiteninhalt

Betriebshaftpflicht Catering → Vergleich Kosten - Kosten + Vergleich 2026

Menü überspringen

Betriebshaftpflicht Catering → Vergleich Kosten

Menü überspringen
Betriebshaftpflicht Catering Vergleich Kosten
Vergleich der besten Versicherungen für einen Catering-Service
Wenn bei einem Catering-Event etwas schiefgeht, haften Sie mit Ihrem gesamten Firmen- und Privatvermögen.
Deshalb ist eine Betriebshaftpflicht für Caterer unverzichtbar.

Betriebshaftpflicht für Catering-Services

Maßgeschneiderter Schutz vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
schon ab 60,26 € im Jahr

Online-Rechner

Berechnen Sie die Beiträge für Ihre Gastronomie/Catering-Versicherung.

Antrags-Formular

Zahlung

Unterschrift

O Tarif auswählen → dann öffnet sich ein Formular
* TIPP
Sie können den Vertrag online abschließen,
oder ein individuelles Angebot anfordern.
Ein Angebot senden wir innerhalb von 24 h per E-Mail zu.
Die Kosten

Was kostet eine Betriebshaftpflicht für Catering-Services?

Der Beitrag richtet sich nach Ihrem individuellen Risiko
Guter Schutz muss nicht teuer sein. Eine Basis-Absicherung für kleinere Partyservices oder Mietköche gibt es bereits ab ca. 8 ­Euro im Monat. Der genaue Beitrag berechnet sich fair und transparent nach Ihrem individuellen Risiko. Dabei spielen drei Faktoren eine Rolle:

  1. Ihr Jahresumsatz: Ein größeres Geschäftsvolumen bedeutet meist auch mehr Events und damit ein etwas höheres Risiko.
  2. Ihre Teamgröße: Je mehr Mitarbeiter (inkl. Aushilfen) für Sie im Einsatz sind, desto wichtiger wird ein umfassender Schutz.
  3. Die Selbstbeteiligung: Wenn Sie im Schadensfall einen kleinen Teil (z. B. 250 Euro) selbst tragen, sinkt Ihr monatlicher Beitrag deutlich.
Betriebshaftpflicht für Catering
Rundum gut versichert
Wir bieten speziell auf Ihren Betrieb zugeschnittene Lösungskonzepte, mit denen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter, aber auch Ihre eigenen privaten und betrieblichen Risiken optimal absichern können.
Erklär-Video
Was deckt die Versicherung ab?

Das leistet unser Haftpflicht-Schutz für die Gastronomie


  • Prüfung von Ansprüchen
    Wir klären, ob die Schadensersatzforderungen gegen Sie überhaupt berechtigt sind.

  • Passiver Rechtsschutz
    Unberechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab – notfalls auch vor Gericht (inklusive Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten).
  • Schadensübernahme
    Bei berechtigten Forderungen übernehmen wir die Kosten für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme, wahlweise 3 / 5 / 10 Mio. Euro.
  • Mietsachschäden
    Inkludierter Schutz für angemietete Räumlichkeiten und fremdes Equipment.

Diese Schäden begleicht die Betriebshaftpflicht

  • Personenschäden: Schadenersatz wie Krankenhauskosten und Schmerzensgeld, wenn sich jemand durch Ihr Missgeschick verletzt
  • Sachschäden: Schadenersatz wie Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, wenn Sie Eigentum von Dritten beschädigen
  • Vermögensschäden: Schadenersatz, wenn durch einen Personen- oder Sachschaden zusätzliche Kosten wie Verdienst-, Nutzungs- oder Gewinnausfall entstehen
  • Tätigkeitsschäden: Schadenersatz, wenn fremde Sachen beschädigt werden, wenn Sie daran arbeiten
Schadenbeispiele:
In der Gastronomie und im Event-Catering geht es oft heiß her. Selbst dem erfahrensten Team passieren in stressigen Momenten Fehler. Das Problem: Als Inhaber eines Catering-Services haften Sie bei Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter verursachen, in unbegrenzter Höhe – im schlimmsten Fall sogar mit Ihrem Privatvermögen. Eine leistungsstarke Betriebshaftpflichtversicherung ist daher Ihr wichtigstes Sicherheitsnetz.
  • Personenschaden : Ein Gast rutscht auf verschüttetem Essen aus und bricht sich das Bein.
  • Sachschaden: Ihr Personal beschädigt beim Aufbau das teure Parkett in der angemieteten Eventlocation.
  • Produkthaftung: Eine fehlerhaft gekühlte Speise führt zu einer Magen-Darm-Erkrankung bei mehreren Hochzeitsgästen.
Für wen eignet sich der Tarif?

Maßgeschneidert für Ihr Food-Business


Kein Catering gleicht dem anderen. Deshalb passen sich unsere Tarife flexibel an Ihr Geschäftsmodell an – egal, ob Sie fest an einem Ort produzieren oder ständig auf Achse sind.

  • Klassisches Catering & Partyservice: Egal ob Hochzeitsbuffet für 100 Gäste oder Business-Lunch im Bürogebäude – wir schützen Ihre Lieferungen, den Aufbau vor Ort und den Service am Gast.
  • Foodtrucks & Streetfood-Stände: Wer mobil ist, hat andere Risiken. Unser Schutz gilt für Ihren Stand auf Festivals, Märkten und Firmenevents – inklusive der Absicherung von Equipment wie Gasflaschen und Grills.
  • Mietköche & Private Dining: Sie kochen direkt beim Kunden zu Hause oder in fremden Küchen? Profitieren Sie von speziellen, günstigen Tarifen für Solo-Selbstständige und Freelancer, die genau dieses Risiko abdecken.

Das sagen unsere Kunden aus der Gastronomie

"Bei einer Hochzeitsfeier ist einem meiner Kellner ein ganzes Tablett mit Gläsern über die Musikanlage des DJs gekippt. Der Schaden lag im vierstelligen Bereich. Die Betriebshaftpflicht hat das innerhalb von zwei Wochen geregelt, ohne dass die Feierstimmung im Nachhinein getrübt wurde." Markus R., Inhaber eines Event-Caterings
"Für meinen Foodtruck brauchte ich schnell einen Nachweis für den Veranstalter eines Streetfood-Festivals. Der Online-Abschluss ging in Minuten, die Police war noch am gleichen Tag im Postfach. Top Service!" Sarah K., Streetfood-Unternehmerin
FAQ / Häufig gestellte Fragen

Nein, in Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Caterer, Foodtrucks oder Partyservices. Allerdings wird sie dringend empfohlen. Da Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für alle Schäden haften, die Sie oder Ihre Mitarbeiter Dritten zufügen, kann ein einziger Personenschaden ohne Versicherung schnell den finanziellen Ruin Ihres Unternehmens bedeuten. Zudem verlangen viele Eventlocations und Veranstalter mittlerweile einen Versicherungsnachweis, bevor Sie dort arbeiten dürfen.

Ja. In einem guten Gastronomie-Tarif sind nicht nur Sie als Inhaber oder Geschäftsführer abgesichert, sondern auch alle Ihre Angestellten. Das schließt fest angestelltes Personal, Teilzeitkräfte, Minijobber, Praktikanten und in der Regel auch Subunternehmer (wie gebuchte Servicekräfte für ein einzelnes Event) ein, solange sie in Ausübung ihrer Tätigkeit für Ihr Catering-Unternehmen handeln.

Gerade im Umgang mit Lebensmitteln ist die erweiterte Produkthaftpflicht essenziell. Wenn Sie beispielsweise Speisen zubereiten und ausliefern, greift dieser Schutz, falls Kunden durch fehlerhafte Produkte (z. B. verdorbene Lebensmittel, fehlende Allergenkennzeichnung) zu Schaden kommen. In unseren Catering-Tarifen ist dieses wichtige Risiko der Produkthaftung bereits standardmäßig für Sie inkludiert.

Absolut. Caterer arbeiten fast immer in fremden Räumlichkeiten. Daher enthält unsere Betriebshaftpflichtversicherung für Catering-Services den Baustein "Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen". Wenn Ihr Team beim Catering-Einsatz versehentlich die Wände, Türen oder Böden der gemieteten Eventlocation beschädigt, sind Sie optimal abgesichert.
Weitere sinnvolle Versicherungen
Als Selbstständiger im Gastgewerbe benötigen Sie Versicherungs­lösungen, die den Anforderungen Ihrer individuellen Branche gerecht werden.
Auf folgende Versicherungen sollten Sie nicht verzichten, wenn Sie im Gastgewerbe tätig sind:
  1. Gewerberechtsschutz
  2. Betriebsausfallversicherung
  3. Betriebsinhaltsversicherung
Wir haben die Kosten und Leistungen von über 30 Anbietern einer Betriebshaftpflicht für Caterer verglichen und vermitteln die günstigsten Tarife für Ihre Betriebsart Catering-Service
AIG * Allianz * Alte Leipziger * AXA * Barmenia * Basler * BGV Badische * ERGO * Dialog * Gothaer * Haftpflichtkasse * HDI * Helvetia * Inter * Interlloyd * Mannheimer * Provinzial * R+V * Rhion * Signal Iduna * VHV * Volkswohl Bund * Württembergische * Zurich * etc.
Menü überspringen
Betriebshaftpflicht Catering
Zurück zum Seiteninhalt