Betriebshaftpflicht Dachdecker → Vergleich Kosten
Vergleich Betriebshaftpflicht für Dachdecker
ab € 273,64 im Jahr
Online-Rechner → Betriebshaftpflicht Dachdecker → Jahresbeitrag € 250 SB
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Betriebshaftpflicht für Dachdecker
Betriebshaftpflicht Dachdecker → Vergleich der Kosten
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Rundum gut versichert
Ob im Bauhauptgewerbe oder im Bauhandwerksbetrieb, ob Hochbau oder Dachdecker – als seit über 35 Jahren tätiges Versicherungsmaklerunternehmen kennen wir Ihre Bedürfnisse unserer gewerblichen Firmenkunden. Wir bieten Ihnen speziell auf das Bauhandwerk zugeschnittene Lösungskonzepte, mit dem Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter, aber auch Ihre eigenen privaten und betrieblichen Risiken optimal absichern können.
- Als Unternehmer haften Sie für Schäden, die anderen durch Ihre betriebliche Tätigkeit zufügt werden.
- Die Betriebshaftpflicht schützt Sie vor den hohen Kosten, die ein Geschädigter von Ihnen fordern kann.
Diese Schäden begleicht eine Betriebshaftpflichtversicherung für das Baugewerbe
- Personenschäden
Schadenersatz wie Krankenhauskosten und Schmerzensgeld, wenn sich jemand durch Ihr Missgeschick verletzt
- Sachschäden
Schadenersatz wie Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, wenn Sie Eigentum von Dritten beschädigen
- Vermögensschäden
Schadenersatz, wenn durch einen Personen- oder Sachschaden zusätzliche Kosten wie Verdienst-, Nutzungs- oder Gewinnausfall entstehen
- Sonstige Tätigkeitsschäden
Schadenersatz, wenn fremde Sachen beschädigt werden, wenn Sie daran arbeiten.
Schutz besteht für Sie als Unternehmer und Ihre Mitarbeiter im Rahmen von Tätigkeiten für den versicherten Betrieb. Beauftragen Sie Subunternehmer sind diese und deren Mitarbeiter bei ihren Tätigkeiten für Sie ebenfalls versichert.
Was ist versichert?
+ Prüfung, ob und in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht besteht
+ Zahlung einer zu leistenden Entschädigung bei berechtigten Ansprüchen
+ Abwehr Ihnen gegenüber unbegründet gestellter Ansprüche
+ Kostenübernahme für die Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung
Wissenswertes
Betriebshaftpflichtversicherung für Dachdecker:
Essenzieller Schutz für Ihren Betrieb
Arbeiten in großer Höhe, der Umgang mit schweren Baumaterialien und wechselnde Witterungsbedingungen – der Alltag eines Dachdeckers ist anspruchsvoll und birgt zahlreiche Risiken. Ein kleiner Fehler kann schnell zu enormen Kosten führen. Genau hier greift die Betriebshaftpflichtversicherung für Dachdecker. In diesem Ratgeber erfahren Sie, warum dieser Schutz für Ihre Existenz unverzichtbar ist, welche Leistungen abgedeckt sein müssen und wie der Versicherungsschutz in der Praxis aussieht.
Warum sollte sich ein Dachdecker versichern?
Als Handwerksunternehmer haften Sie gesetzlich unbegrenzt mit Ihrem gesamten Privat- und Firmenvermögen für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter Dritten bei der Berufsausübung zufügen. Die Betriebshaftpflichtversicherung erfüllt dabei zwei essenzielle Funktionen:
- Existenzschutz: Sie bewahrt Ihr Unternehmen vor dem finanziellen Ruin, indem sie berechtigte Schadensersatzforderungen (Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden) Dritter übernimmt.
- Passiver Rechtsschutz: Die Versicherung fungiert wie ein Schutzschild. Sie prüft zunächst, ob Sie überhaupt zahlen müssen, und wehrt unberechtigte oder überhöhte Forderungen für Sie ab – notfalls auch vor Gericht und auf Kosten der Versicherung.
Zudem verlangen viele öffentliche und gewerbliche Auftraggeber vor der Vergabe eines Bauprojekts den Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflicht.
Die wichtigsten Leistungsinhalte: Worauf Dachdecker achten müssen
Ein Standard-Tarif reicht für die speziellen Gefahren des Dachdeckerhandwerks oft nicht aus. Ein leistungsstarker Vertrag sollte neben den Basisrisiken (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) unbedingt folgende branchenspezifische Erweiterungen enthalten:
- Tätigkeitsschäden (Bearbeitungsschäden): Dies ist einer der wichtigsten Bausteine. Er greift bei Schäden an fremden Sachen, die dadurch entstehen, dass Sie oder Ihre Mitarbeiter unmittelbar an oder mit diesen Sachen arbeiten.
- Mängelbeseitigungsnebenkosten & Nachbesserungsbegleitschäden: Wenn Sie ein mangelhaftes Werk reparieren müssen (Nachbesserung), übernimmt die Versicherung oft die Kosten für das Suchen und Freilegen der Mängel (z. B. das Aufschlagen von Wänden oder Decken) sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der freigelegten Stellen.
- Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen: Dachdecker mieten häufig Arbeitsbühnen, Autokräne oder Baugerüste. Schäden an diesen geliehenen oder gemieteten Maschinen und Geräten sollten bis zu einer ausreichenden Summe (z.B. 500.000 Euro) mitversichert sein.
- Asbestschäden: Bei der Sanierung von Altbauten und alten Dächern kommen Dachdecker oft mit asbesthaltigen Materialien in Berührung. Leistungsstarke Tarife schließen gesetzliche Haftpflichtansprüche (Personen- und Sachschäden) im Zusammenhang mit Asbest bis zu bestimmten Höchstgrenzen (oft 1 Mio. Euro) ein, sofern die gesetzlichen Schutzvorschriften (TRGS) eingehalten wurden.
- Beauftragung von Subunternehmern: Wenn Sie Gerüstbauer oder Flaschner als Fremdunternehmen beauftragen, ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vergabe dieser Leistungen an Dritte mitversichert.
- Be- und Entladeschäden: Versicherungsschutz bei Schäden, die beim Beladen oder Entladen von Fahrzeugen und Containern mit Baumaterialien passieren.
3 Typische Schadenbeispiele aus dem Dachdecker-Alltag
Um zu verdeutlichen, wie schnell ein Schaden entstehen kann und wie die Betriebshaftpflichtversicherung reagiert, hier drei Beispiele aus der Praxis:
Beispiel 1: Der Sachschaden (Der herabfallende Dachziegel)
Ein Mitarbeiter Ihres Dachdeckerbetriebs deckt ein Dach neu ein. Ihm entgleitet ein Dachziegel, der vom Gerüst direkt auf ein am Straßenrand geparktes Auto eines Anwohners fällt. Die Windschutzscheibe zersplittert und die Motorhaube wird stark verbeult.
- Lösung: Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Reparaturkosten für das beschädigte Fahrzeug des Dritten.
Beispiel 2: Der Personenschaden (Verletzung der Verkehrssicherungspflicht)
Ihr Team hat nach Feierabend Baumaterialien und Abdeckplanen auf dem Gehweg vor der Baustelle abgelegt, diese jedoch nicht ausreichend abgesichert oder beleuchtet. In der Dämmerung stolpert ein Passant über das Material, stürzt schwer und bricht sich das Bein. Er fordert Schmerzensgeld, Behandlungskosten und den Ersatz seines Verdienstausfalls.
- Lösung: Personenschäden können extrem teuer werden. Die Versicherung prüft den Anspruch und kommt im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme für das Schmerzensgeld, die Arztkosten und den Verdienstausfall auf.
Beispiel 3: Der Mangelfolgeschaden (Das undichte Flachdach)
Sie dichten das Flachdach eines Anbaus ab. Durch einen Fehler bei den Schweißarbeiten wird das Dach nicht komplett wasserdicht. Beim nächsten starken Regen dringt unbemerkt Wasser in das Gebäude ein und ruiniert den teuren Parkettboden sowie die Möbel des Hauseigentümers im darunterliegenden Zimmer.
- Lösung: Die eigentliche Nachbesserung (das Dach erneut abdichten) müssen Sie als Handwerker selbst auf eigene Kosten erbringen. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt jedoch den Mangelfolgeschaden – also die Kosten für den neuen Parkettboden und die zerstörten Möbel des Kunden.
Fazit
Für Dachdecker ist die Betriebshaftpflichtversicherung nicht nur ein beruhigendes Ruhekissen, sondern der wichtigste Schutz für die berufliche Existenz. Achten Sie bei der Tarifwahl unbedingt auf ausreichend hohe Deckungssummen (empfohlen ab 3 bis 5 Millionen Euro) und den Einschluss branchenspezifischer Klauseln wie Asbest- und Tätigkeitsschäden.
Wir haben für Sie die Kosten und Leistungen von über 30 Anbietern einer Betriebshaftpflicht für Dachdeckerbetriebe verglichen und vermitteln die günstigsten Tarife für Ihre Betriebsart Dachdecker.
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